Schnelleinstieg
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Studiengänge und Vertiefungrichtungen
Allgemeine Formulare
- SPO2018 MASTER: Antrag auf Anerkennung einer auswärtigen Prüfungsleistung mit Note (pdf zum interaktiven ausfüllen)
- Allgemein: Antrag auf Anerkennung auswärtiger Prüfungsleistungen ohne Note (pdf zum interaktiven ausfüllen)
z.B. für ERASMUS Studierende, die Ihre Prüfungsleistungen am KIT anerkennen lassen wollenAchtung: !! Auswärtige Leistungen müssen innerhalb eines Jahres nach Rückkehr ans KIT anerkannt werden
Leistungen, die VOR dem Studienbeginn am KIT an einer auswärtigen Hochschule erbracht wurden, müssen innerhalb eines halben Jahres nach Immatrikulation am KIT anerkannt werden
Erasmus
Studierende die am ERASMUS Austausch-Programm teilnehmen möchten müssen das Higher Education Learning Agreement (s.u.) vorab ausfüllen und vom Fachstudienberater genehmigen lassen. Schicken Sie mir das ausgefüllte Formular (docx, kein pdf) zusammen mit einer Inhalts-Beschreibung (englisch oder deutsch) jedes gewählten Kurses vorab zu. Existiert eine deutsch-/englischsprachige Webseite mit der Inhaltsbeschreibung des Kurse genügt der Link zur Webseite. Damit ihr Antrag glaubhaft ist belegen Sie Kurse im Umfang von 20-30 ECTS.
- Higher Education Learning Agreement KIT Outgoing - ZIP-Packet mit LA-Formular und Beispiel
Wichtige Hinweise zum Ausfüllen der Studienpläne
- Studienbeginner ab WS2015/16 dürfen nur noch Lehrveranstaltungen (LV) wählen, die Ihrem Studiengang (Bachelor oder Master) zugeordnet sind. Im Klartext: Es dürfen keine Masterveranstaltungen mehr im Bachelor gewählt werden (ausgenommen Mastervorzug). Sie finden eine Übersicht der zugelassenen LV im Modulhandbuch.
- Wahlbereich/Interdisziplinäres Fach (WF/IF) und Schlüsselqualifikationen/Überfachliche Qualifikation (SQ/ÜQ) unbedingt überbelegen!
Sehr häufig kommt es vor, dass die SQ/ÜQ beim ZAK oder HoC ausgebucht sind, und Sie keinen Platz mehr bekommen, also eine andere SQ/ÜQ wählen müssen. Oder Sie haben ein WF/IF gewählt und merken erst später dass der Stoff Ihnen keinen Spass macht. In beiden Fällen müssen Sie bei bereits genehmigtem Studienplan wieder beim Fachstudienberater vorstellig werden, um Ihren Änderungswunsch genehmigen zu lassen. Verhindern Sie dies, indem Sie sowohl den WF/IF-Bereich als auch den SQ/ÜQ Bereich überbelegen! Damit haben Sie genehmigte Alternativmöglichkeiten. MPA und BPA düfen bei Überbelegung rausstreichen bzw. in die Zusatzfächer verschieben. Dies darf ohne Rücksprache mit dem Fachstudienberater erfolgen und wird immer so gewählt, das sich für Sie die bestmögliche Abschlussnote ergibt.
LV=Lehrveranstaltung
SQ/ÜQ=Schlüsselqualifikation = Überfachliche Qualifikation
WF/IF=Wahlfach im Pflichtbreich = Interdisziplinäres Fach (geht in die Abschlussnote ein)
ZF=Zusatzfach im Wahlbereich (geht nicht in die Abschlussnote ein)
MPA=Masterprüfungsamt
BPA=Bachelorprüfungsamt
ZAK=Zentrum für Angewandte Kulturwissenschaft ...
HoC=House of Competence
Studienpläne Bachelor
für Studienbeginner ab WS2015/16. Einen guten Einstieg bildet der empfohlene Studienplan.
Studienplan mit 8 ECTS Überfachliche Qualifikation (ÜQ einschl. 4 ECTS Pflicht Workshop ETIT 1-3), 16 ECTS IF, 30 ECTS ZF:
Anmerkung: Ab WS15/16 (SPO2015) muss der ind. Studienplan nicht mehr vom Fachstudienberater genehmigt werden. Geben Sie den SP direkt im BPA ab.
für Studienbeginner ab WS2012/13 bis einschl. SS2015
Studienplan mit 9 ECTS Schlüsselqualifikation (mit Workshop ETIT I/II), 22.5 ECTS WF, 40 ECTS ZF:
Studienpläne Master
neue Prüfungsordnung SPO2018 ab WS2018/19:
Prüfungsordnung SPO 2015 30 ECTS Zusatzfächer für Master-Studienbeginner ab SS2015 bis einschl. SS2018: